Frauen in den Versöhnungsprozess einbeziehen
01. Feb 2010
In der völkerrechtlich verbindlichen UN-Resolution 1325 vom Oktober 2000 wird die Einbeziehung von Frauen auf allen Ebenen von Friedens- und Wiederaufbauprozessen gefordert.
Im Falle von Afghanistan bedeutet dies:
afghanische Frauen müssen im sogenannten Versöhnungsprozess Sitz und Stimme bekommen,
ihre Menschenrechte müssen garantiert werden
die Sicherheitskräfte müssen Frauen und Mädchen sowie die Zivilbevölkerung insgesamt besser einbeziehen und schützen.
Auf Initiative des Frauensicherheitsrates www.frauensicherheitsrat.de haben sich in Berlin rund ein Dutzend Organisationen getroffen, um bundesweite Aktivitäten zum 10. Jahrestag der UN-Resolution 1325 zu koordinieren. Frieden ist unmöglich, wenn die halbe Bevölkerung ausgeschlossen wird, heißt es in einem Statement des Afghan Women´s Network und des UN-Frauenfonds Unifem in London (Unifem Press Release vom 27.1.), und die in Berlin versammelten Organisationen schließen sich dem ausdrücklich an.